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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

10.07.2013 - Der Landtag in Stuttgart hat die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst.

Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014. Damit sollten ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, Neu- und Umbauten schon sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes diesen Sommer. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.

Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz. Der Brand in Backnang diesen März, bei dem eine Mutter und ihre sieben Kinder starben, brachte SPD und Grüne dazu, die Übergangsfrist, die mit 2017 ursprünglich recht großzügig bemessen war, relativ kurz zu halten.

Wir sind zertifiziertes Unternehmen für Rauchmelder gemäß DIN 14676 für die Planung, den Einbau und die Wartung.

Beispiel:
Kleine Wohnung: 1x Rauchmelder im Schlafzimmer und 1x Rauchmelder im Flur zur Wohnungstür.

benötigt werden:
2 Rauchmelder z.B. Hekatron Genius H
1x Montage des ersten Rauchmelders
1x Montage des zweiten Rauchmelders
1x Bescheinigung über die Inbetriebnahme und ein Wartungsheft nach DIN 14676

weiter Fragen und Angebote zu Rauchmeldern (auch als Funk Variante) erhalten sie per Kontaktformular (siehe weiter unten), in unserem Ladengeschäft, per Tel. 07726-301 oder unter folgender Email Adresse rauchmelder@elektro-mundinger.de

 

 

Weitere Informationen im Internet

unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de